AGB

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Link.

Betreiberin von SwissButler ist die endeso GmbH, Industriestrasse 46, 8152 Glattbrugg („SwissButler“). Über www.swissbutler.ch werden Dienstleistungsangebote publiziert. Über die Online- Plattform können Anfragen in Bezug auf das Dienstleistungsangebot erfolgen, ohne ein direktes Vertragsverhältnis einzugehen. 

 

Leistung

SwissButler arbeitet ausschliesslich im Kundenauftrag und zur Erreichung klar vereinbarter Ziele. Die Aufgabenverteilung sowie die Planung übernimmt ausschliesslich SwissButler. Das Weisungsrecht über die Mitarbeitenden von SwissButler verbleibt bei SwissButler und wird nicht übertragen. Alle Haushaltshilfen sind bei SwissButler versichert und angestellt.

Die erbrachten Arbeitsleistungen der Einsatzkräfte, werden auf Stundenbasis berechnet. Im Stundensatz inbegriffen sind die Kosten für die Organisation und Planung sowie die Ausführung des Auftrags. Auf Wunsch werden die benötigten Artikel, Gegenstände, Waren, Geräte und Ausrüstung von SwissButler gestellt und separat verrechnet. Im Einverständnis mit dem Kunden werden Artikel, Gegenstände, Waren, Geräte und Ausrüstung des Kunden verwendet. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeit die Vertragserfüllung zu unterstützen.

 

Zustandekommen des Vertrages

Die Auftrags- und Aufgabenbesprechung erfolgt auf Wunsch beim Kunden vor Ort und wird schriftlich festgehalten. Der Vertrag zwischen dem Kunden und SwissButler kommt mit der beidseitigen Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung, dies sobald der Ersteinsatz geplant ist, zustande.

 

Beginn, Dauer und Kündigung

Mit beidseitiger Vertragsunterzeichnung oder einer Auftragsbestätigung beginnt das  Vertragsverhältnis zwischen SwissButler und dem Kunden und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann nach einer Mindestvertragsdauer von einem Monat, mit einer Frist von 14 Tagen, schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Das vertraglich vereinbarte Auftragsvolumen bleibt während der Mindestvertragsdauer, sowie während der Kündigungsfrist geschuldet. Werden Termine während der Kündigungsfrist storniert, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die entsprechende Anzahl der stornierten Einsätze. Die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist für individuelle Aufträge, können in der Auftragsvereinbarung abweichend zu diesen AGB schriftlich vereinbart werden.

 

Auftragsvolumen, Arbeitsstunde, Stornierung

Die Mindestdauer pro Einsatz beträgt zwei Stunden. Das monatliche Auftragsvolumen beträgt mindestens vier Stunden. Das vereinbarte Volumen, kann unter Einhaltung der Mindestdauer im gegenseitigen Einverständnis aus- oder abgebaut werden. Stornierungen müssen SwissButler an Werktagen, schriftlich mitgeteilt werden. Eine schriftliche Stornierung bis 48 Stunden vor dem Einsatz, kann kostenlos erfolgen. Bei einer Stornierung bis 24 Stunden vor dem Einsatz, werden 50% (mindestens zwei Einsatzstunden) der Einsatzkosten verrechnet. Bei einer Stornierung am Einsatztag, bleibt die vereinbarte Einsatzdauer geschuldet.

 

Preise, Konditionen, Fälligkeit

Der angebotene Stundensatz versteht sich exkl. MwSt. Die Kosten werden jeweils per Ende Monat oder zu Beginn des Folgemonats verrechnet. Pro Einsatz werden mindestens zwei Einsatzstunden verrechnet. Unstimmigkeiten bezüglich Qualität und Leistung, sind jeweils innert zwei Arbeitstagen nach dem geleisteten Einsatz schriftlich zu melden. Über diese Frist hinaus gelten die Einsatzzeiten als akzeptiert. Liegt ein rechtzeitig gerügter Leistungsmangel vor, wird die Arbeit, sofern möglich nachgebessert oder das Entgelt im Umfang sowie  im  Verhältnis  des  Leistungsmangel  reduziert. Der Kunde verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag durch die erbrachte Leistung innert 10 Tagen zu begleichen. Ab der zweiten Mahnung behält sich SwissButler das Recht vor, CHF 45.00 zzgl. MwSt für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem geschuldeten Betrag sowie dem Rechtsweg entstehen, fallen zu Lasten des Kunden.

 

Ersatz

Bei Ferienabwesenheit und im Fall von Krankheit oder Unfall, bemüht sich SwissButler umgehend um Ersatz.

 

Haftung

SwissButler haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung von SwissButler haftet für Folgeschäden (Personen- und  Sachschäden bis CHF 5 Mio.), welche durch Beschäftigte von SwissButler bei der Erfüllung vertraglicher Aufgaben verursacht werden. Für andere Schäden (ausserhalb der Betriebshaftpflicht) ist die Haftung von SwissButler auf den Betrag von CHF 500.00 inkl. MwSt limitiert. Ebenso für Schäden jeglicher Art, für welche die Versicherungsgesellschaft eine Haftung ablehnt. SwissButler verpflichtet sich, dem Kunden allfällige Schäden umgehend zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Eintreten zu melden. Für nachträglich gemeldete Schäden wird keine Haftung übernommen.

 

Zugang und Schlüssel

Der Kunde hat bei jeder Art von Einsatz für Einlass zu sorgen. Bei wiederkehrenden Aufträgen übergibt der Kunde, SwissButler gegen eine Schlüsselquittung einen Schlüssel oder hinterlegt diesen in einem Schlüsselsafe. Der Kunde hat SwissButler schriftlich per E-Mail zu informieren, wenn ein Schlüssel direkt an die Haushaltshilfe übergeben wird. SwissButler sowie die Einsatzkräfte selbst, verpflichten sich, mit dem Erhalt des Schlüssels, zu einem ordnungsgemässen Umgang, was den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden, betrifft. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt, ausserhalb der vereinbarten Zeiten, für SwissButler und deren Beschäftigten strengstens untersagt. Für deponierte Schlüssel wird eine Haftung durch SwissButler ausgeschlossen. Bei Ersatz muss der Kunde einen Zweitschlüssel hinterlegen oder Einlass gewähren. Für den Schlüsselversand auf dem Postweg, wird dem Kunden für die Organisation, Verpackungsmaterial, Versicherung und  den Versand pro Sendung CHF 10.00 zzgl. MwSt verrechnet. Für die persönliche Übergabe ausserhalb von geplanten Einsätzen, wird mindestens eine Einsatzstunden verrechnet.

 

Konkurrenz- / Abwerbeverbot

Kunden stimmen zu, dass sie die Einsatzkräfte von SwissButler nicht selbstständig kontaktieren, beauftragen oder andere wirtschaftliche Beziehungen zu ihnen unterhalten. Der Kunde darf die Arbeitnehmer von SwissButler insbesondere nicht abwerben. Dies ist auch nach Beendigung des Vertrages zwischen SwissButler und dem Kunden während eines Jahres verboten. Er verpflichtet  sich, bei Verletzung dieses Abwerbeverbots eine Konventionalstrafe von CHF 2500.00 an SwissButler zu entrichten und einen allfälligen Vertrag mit dem Arbeitnehmer von SwissButler unverzüglich aufzulösen. Die Zahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von dieser Verpflichtung; SwissButler kann ferner Schadenersatz, Aufwandsentschädigung, welcher den Betrag der Konventionalstrafe übersteigt, zusätzlich geltend machen.

 

Schlussbestimmungen

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sind ausschliesslich die Gerichte am Standort der endeso GmbH (SwissButler) zuständig.