1. Geltungsbereich
Die swissbutler GmbH, Zürcherstrasse 353b, 8500 Frauenfeld (swissbutler GmbH) bietet entgeltliche Dienstleistungen und Produkte im Bereich von Haushaltshilfen im weitesten Sinn an. Die Dienstleistungen und Produkte von swissbutler GmbH werden auch über von swissbutler GmbH ermächtigte Franchisenehmer angeboten (Franchisenehmer). Sowohl swissbutler GmbH als auch die Franchisenehmer bieten ihre Dienstleistungen und Produkte unter dem Namen swissbutler an (swissbutler und die Franchisenehmer zusammen swissbutler). Swissbutler GmbH betreibt die Plattform www.swissbutler.ch.
Die Bezüger der von swissbutler angebotenen Dienstleistungen und Produkte sind die Kunden (Kunden).
Zusammen mit einer individuell abzuschliessenden schriftlichen Auftragsvereinbarung oder einer von swissbutler unterzeichneten Auftragsbestätigung regeln die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Verhältnis zwischen dem einzelnen Kunden und swissbutler. Die AGB sind auf alle Beziehungen zwischen den Kunden und swissbutler anwendbar, sofern in der individuellen schriftlichen Auftragsvereinbarung oder der Auftragsbestätigung keine abweichenden Regelungen getroffen werden, welche den AGB vorgehen.
2. Zustandekommen des Vertrages
Anfragen in Bezug auf das Dienstleistungs- oder Produkteangebot können telefonisch, per E-Mail oder per Post sowie über die Plattform www.swissbutler.ch erfolgen.
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und swissbutler kommt mit a) dem Abschluss einer vom Kunden und swissbutler unterzeichneten schriftlichen Auftragsvereinbarung, b) einer Auftragsbestätigung von swissbutler oder c) dem Ausfüllen und dem Absenden des Online-Formulars «Auftragsvereinbarung» auf der Plattform www.swissbutler.ch zustande.
3. Beginn, Dauer und Kündigung
Mit dem Zustandekommen des Vertrages gemäss Ziffer 2 zwischen swissbutler und dem Kunden beginnt das Vertragsverhältnis. Dieses wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann nach einer Mindestvertragsdauer von einem Monat, mit einer Frist von 14 Tagen, schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Das vertraglich vereinbarte Auftragsvolumen bleibt während der Mindestvertragsdauer sowie während der Kündigungsfrist geschuldet und muss vom Kunden bezogen und bezahlt werden.
Werden Termine während der Kündigungsfrist storniert, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die entsprechende Anzahl der stornierten Einsätze. Die Mindestvertragsdauer und die Kündigungsfrist für individuelle Aufträge können in der schriftlichen Auftragsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung abweichend zu diesen AGB vereinbart werden.
4. Leistungen
swissbutler arbeitet ausschliesslich im Kundenauftrag und zur Erreichung klar vereinbarter Ziele. Die detaillierte Auftrags- und Aufgabenbesprechung erfolgt auf Wunsch beim Kunden vor Ort und wird schriftlich festgehalten. Die Aufgabenverteilung sowie die Planung übernimmt ausschliesslich swissbutler. Das Weisungsrecht über die Mitarbeitenden von swissbutler verbleibt bei swissbutler und wird nicht übertragen. Alle Mitarbeiter sind bei swissbutler versichert und angestellt.
Die erbrachten Arbeitsleistungen der Mitarbeiter werden auf Stundenbasis berechnet. Im Stundensatz inbegriffen sind die Kosten für die Organisation und Planung sowie die Ausführung des Auftrags. Auf Wunsch werden die benötigten Artikel, Gegenstände, Waren, Geräte und Ausrüstung von swissbutler gestellt und separat verrechnet. Im Einverständnis mit dem Kunden werden Artikel, Gegenstände, Waren, Geräte und Ausrüstung des Kunden verwendet. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeit die Vertragserfüllung zu unterstützen.
5. Auftragsvolumen, Arbeitsstunden, Stornierung
Die Mindestdauer pro Einsatz beträgt zwei Stunden. Das monatliche Auftragsvolumen beträgt mindestens vier Stunden. Das vereinbarte Volumen kann unter Einhaltung der Mindestdauer im gegenseitigen Einverständnis aus- oder abgebaut werden.
Stornierungen müssen swissbutler an Werktagen schriftlich, per E-Mail oder per WhatsApp mitgeteilt werden. Eine schriftliche Stornierung bis 48 Stunden vor dem Einsatz kann kostenlos erfolgen. Bei einer Stornierung bis 24 Stunden vor dem Einsatz werden 50% (jedoch mindestens zwei Einsatzstunden) der Einsatzkosten verrechnet. Bei einer Stornierung am Einsatztag bleibt der Tarif für die vereinbarte Einsatzdauer geschuldet.
6. Preise, Konditionen, Fälligkeit
Der angebotene Stundensatz versteht sich exkl. MwSt. Die Kosten werden jeweils per Ende Monat oder zu Beginn des Folgemonats verrechnet. Pro Einsatz werden mindestens zwei Einsatzstunden verrechnet. Unstimmigkeiten bezüglich Einsatzzeiten sind jeweils innert zwei Arbeitstagen nach dem geleisteten Einsatz schriftlich (einschliesslich per E-Mail) zu melden. Danach gelten die Einsatzzeiten als akzeptiert. Der Kunde verpflichtet sich, den für die im Rechnungszeitraum erbrachte Leistung geschuldeten Betrag innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Mit der zweiten Mahnung behält sich swissbutler das Recht vor, CHF 45.00 zzgl. MwSt. für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem geschuldeten Betrag sowie der Begehung des Rechtswegs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
7. Ersatz
Bei Ferienabwesenheit und im Fall von Krankheit oder Unfall der Mitarbeiter bemüht sich swissbutler umgehend um Ersatz.
8. Gewährleistung und Haftung
swissbutler gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Der Kunde verpflichtet sich, Mängel an der Leistungserbringung und andere Schäden innerhalb von zwei Tagen nach dem geleisteten Einsatz schriftlich (einschliesslich per E-Mail) zu rügen bzw. zu melden. swissbutler haftet nur für Mängel und Schäden im Zusammenhang mit der Erbringung der in der schriftlichen Auftragsvereinbarung oder Auftragsbestätigung festgelegten Dienstleistungen.
Liegt ein rechtzeitig gerügter Mangel vor, erfolgt, sofern möglich, eine Nachbesserung oder eine Reduktion der Entschädigung für die Dienstleistungserbringung. Erfolgt die Rüge nicht rechtzeitig, verwirkt der Kunde diese Ansprüche.
Unabhängig vom Rechtsgrund haftet swissbutler für andere Schäden nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Zudem haftet swissbutler im Falle leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit für verursachte Schäden nur bis zum Betrag von CHF 500.00 inkl. MwSt.
Jegliche Haftung von swissbutler ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen für:
– vorbestehende Mängel und normalen Verschleiss;
– mittelbare Schäden, einschliesslich Mangelfolgeschäden;
– Mängel oder Schäden, die auf Umständen beruhen, die der Kunde selbst zu verantworten hat (z.B. durch Vorgaben, Instruktionen des Kunden, zur Verfügung gestelltes Arbeitsmaterial); und
– für beigezogene Hilfspersonen.
9. Zugang und Schlüssel
Der Kunde hat bei jeder Art von Einsatz für Einlass zu sorgen. Bei wiederkehrenden Aufträgen übergibt der Kunde swissbutler gegen eine Schlüsselquittung einen Schlüssel oder hinterlegt diesen in einem Schlüsselsafe. Der Kunde hat swissbutler schriftlich (einschliesslich per E-Mail) zu informieren, wenn ein Schlüssel direkt an eine Einsatzkraft übergeben wird. swissbutler sowie die Mitarbeiter selbst verpflichten sich, mit dem übergebenen Schlüssel sorgfältig umzugehen und den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden ausschliesslich für die Erfüllung ihres Auftrages zu nutzen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt ausserhalb der vereinbarten Zeiten für swissbutler und deren Mitarbeiter strengstens untersagt. Für deponierte Schlüssel wird eine Haftung durch swissbutler ausgeschlossen. Für den Fall, dass ein Einsatz durch einen Ersatz-Mitarbeiter geleistet wird, muss der Kunde einen Zweitschlüssel hinterlegen oder Einlass gewähren. Für den Schlüsselversand durch swissbutler auf dem Postweg wird dem Kunden für die Organisation, Verpackungsmaterial, Versicherung und den Versand pro Sendung CHF 10.00 zzgl. MwSt. verrechnet. Für die persönliche Übergabe ausserhalb von geplanten Einsätzen wird mindestens eine Einsatzstunden verrechnet.
10. Konkurrenz- / Abwerbeverbot
Der Kunde stimmt zu, dass er die Mitarbeiter von swissbutler nicht selbstständig kontaktieren, beauftragen oder andere wirtschaftliche Beziehungen zu ihnen unterhalten wird. Der Kunde darf die Mitarbeiter von swissbutler insbesondere nicht abwerben. Dies ist auch nach Beendigung des Vertrages zwischen swissbutler und dem Kunden während eines Jahres verboten.
Der Kunde verpflichtet sich, bei Verletzung dieses Abwerbeverbots eine Konventionalstrafe von CHF 2´500.00 an swissbutler zu entrichten und einen allfälligen Vertrag mit dem Mitarbeiter oder dem ehemaligen Mitarbeiter von swissbutler unverzüglich aufzulösen. Falls die Auflösung eines solchen Vertrages nicht innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Aufforderung durch swissbutler erfolgt, stellt dies eine erneute Verletzung des Abwerbeverbotes dar, für welche eine zusätzliche Konventionalstrafe von CHF 2´500.00 geschuldet ist. Die Zahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von dieser Verpflichtung; swissbutler kann ferner Schadenersatz sowie eine Aufwandentschädigung, welche den Betrag der Konventionalstrafe übersteigen, zusätzlich geltend machen.
11. Datenschutz
Der Kunde stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung sämtlicher Daten, welche swissbutler im Zusammenhang mit dem Abschluss der schriftlichen Auftragsvereinbarung bzw. der Auftragsbestätigung sowie der Erbringung der Dienstleistungen vom Kunden erhebt, zu.
swissbutler sichert dem Kunden zu, dass die von swissbutler im Zusammenhang mit dem Abschluss der schriftlichen Auftragsvereinbarung bzw. der Auftragsbestätigung sowie der Erbringung der Dienstleistungen erhobenen Kundendaten ausschliesslich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden. swissbutler hält sich an die geltenden schweizerischen Gesetze zum Datenschutz, insbesondere an das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und die Verordnung zum Datenschutzgesetz (DSV) und, sofern anwendbar, an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weitere gegebenenfalls anwendbare datenschutzrechtliche Bestimmungen.
12. Zustimmung zur Vertragsübertragung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass das im Rahmen der schriftlichen Auftragsvereinbarung bzw. der Auftragsbestätigung begründete Vertragsverhältnis jederzeit einseitig von swissbutler auf einen Franchisenehmer oder, falls das Vertragsverhältnis mit einem Franchisenehmer begründet wurde, von diesem Franchisenehmer auf swissbutler übertragen werden kann. Eine solche Übertragung hat auf die Erbringung der vom Kunden gebuchten Dienstleistungen und die vereinbarten Tarife keine Auswirkungen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch die anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zwecke der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das materielle schweizerische Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der swissbutler-Vertragspartei zuständig.